Für Unternehmen

Diese Fragen hören wir am häufigsten aus Personalabteilungen und von Ausbildungsleitungen. Hier stehen sie gesammelt als FAQ für Personalverantwortliche, mit kurzen Antworten zu Ausbildereignung, Prüfung und Kosten.

Fragen und Antworten

Wer darf in unserem Betrieb ausbilden?

Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz). Zur fachlichen Eignung gehören die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die in der Regel mit der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO nachgewiesen werden.

Gibt es Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung?

Nein, formale Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht. Weder eine abgeschlossene Ausbildung noch ein Mindestalter sind für die Prüfung vorgeschrieben.

Wie läuft die Prüfung ab?

Sie besteht aus einem schriftlichen Teil von in der Regel drei Stunden mit fallbezogenen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern und einem praktischen Teil von höchstens 30 Minuten: Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Das hängt vom Format ab: Der Kompaktkurs aus Mannheim dauert 4 Tage am Stück (live online), der Live-Online-Lehrgang umfasst 54 Unterrichtseinheiten an 8 Abenden und 2 Samstagen. Inhouse-Schulungen planen wir nach Ihrem Bedarf.

Was passiert, wenn jemand nicht besteht?

Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Für die Wiederholung bieten wir gezielte 1:1-Vorbereitung an.

Wer zahlt die Weiterbildung?

Das regeln Betrieb und Mitarbeitende untereinander. Übernimmt der Betrieb die Kosten, stellen wir die Rechnung auf das Unternehmen aus.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an unter 0621 981 894-20 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Für verbindliche Auskünfte zu Prüfungsterminen und Gebühren wenden Sie sich an Ihre Kammer.